Beratungskommission
der Gesellschaft für Toxikologie e.V. / Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, Mai 2011
Leibniz-Institut
für Arbeitsforschung an der TU Dortmund
Seit
mehr als zehn Jahren wird kontrovers diskutiert, ob für Verbraucher
eine Gesundheitsgefahr durch Bisphenol A (BPA) besteht. BPA ist ein
Baustein zur Herstellung der weit verbreiteten
Polycarbonat-Kunststoffe. Durch das jüngste Verbot der EU von
Bisphenol A in Babyflaschen ist der Stoff erneut in die öffentliche
Diskussion gerückt. Die Beratungskommission der Gesellschaft für
Toxikologie hat vor diesem Hintergrund die aktuellen
Forschungsergebnisse zu Bisphenol A kritisch geprüft und mögliche
gesundheitliche Risiken bewertet. Die Ergebnisse wurden vor kurzem in
den Critical Reviews of Toxicology publiziert (Hengstler et al.,
2011).
Stellungnahme
der Beratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie
Die
Kommission kommt zu dem Schluss, dass bei der gegenwärtigen Höhe
der Aufnahme von Bisphenol A über die verschiedenen Belastungspfade
kein gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung einschließlich
Säuglingen und Kleinkindern besteht. Entscheidungen auch der EU,
Bisphenol A in Babyflaschen zu verbieten, gründen nicht auf einem
erwiesenen Risiko, sondern beruht auf einer Anwendung des
Vorsorgeprinzips. Die Ergebnisse neuer Studien haben gezeigt, dass
kein Anlass zur Sorge vor schädlichen Effekten auf die Entwicklung
des ZNS, Verhalten oder auf die Prostata besteht. Damit wird erneut
belegt, dass der in der EU gültige Grenzwert für die lebenslang
tolerierbare tägliche Aufnahme (TDI) von 50 µg/kg Körpergewicht
wissenschaftlich valide begründet ist.
Kritik
an den neueren tierexperimentellen Studien ist nicht gerechtfertigt
Kürzlich
wurden gerade diejenigen tierexperimentellen Studien in Frage
gestellt, aus denen die maximal tolerierbare tägliche Aufnahmemenge
von Bisphenol A abgeleitet wurde. Die Beratungskommission hat in
ihrer Publikation zahlreiche Kritikpunkte umfassend geprüft und
kommt zu dem Schluss, dass die toxikologischen Prüfungen, auf denen
der TDI beruht, sorgfältig geplant und durchgeführt wurden und
damit zur Ableitung spezifischer Grenzwerte geeignet sind.
Nicht
reproduzierbare Arbeiten zu Niedrig-Dosis-Effekten
Von
einigen Wissenschaftlern wurde angeführt, dass es auch bei
Belastungen durch BPA unterhalb des TDI von 50 µg/kg
Körpergewicht/Tag zu gesundheitlichen Schäden komme. Bei niedriger
Konzentration könne sich sogar eine verstärkte Wirkung zeigen. Die
Studien, aus denen diese Folgerungen abgeleitet wurden, erwiesen sich
als nicht reproduzierbar oder waren unzureichend durchgeführt
und/oder unvollständig dokumentiert. Die Beratungskommission kommt
zu dem Schluss, dass diese Aussagen nicht haltbar sind.
Belastung
der Bevölkerung durch Bisphenol A gering im Vergleich zur täglich
duldbaren Aufnahme
Beim
Menschen ist die orale Aufnahme ein Hauptaufnahmeweg. Bisphenol A
wird in der Leber zu nahezu 100 % verstoffwechselt; die unwirksamen
Stoffwechselprodukte werden vollständig im Urin ausgeschieden. Daher
kann durch die Bestimmung der Stoffwechselprodukte im Urin die Menge
des oral oder über die Haut in den Körper aufgenommenen Bisphenol A
zuverlässig abgeschätzt werden. Aus Biomonitoring-Studien geht
hervor, dass die Belastung der Allgemeinbevölkerung gegenüber
Bisphenol A weit unter der tolerierbaren täglichen Aufnahme (TDI)
von 50 µg/kg Körpergewicht liegt. Auch über die Haut kann BPA
aufgenommen werden. Die Aufnahme über die Haut liegt neuesten Daten
zufolge bei deutlich unter 1 µg/kg Körpergewicht.
Wie
empfindlich sind Säuglinge gegenüber Bisphenol A?
Die
effiziente entgiftende Verstoffwechselung von BPA führt zu einer
sehr kurzen Verweildauer im Körper. Bei der Risikobewertung ist zu
berücksichtigen, dass ein wichtiger Stoffwechselweg (die
Glucuronidierung) beim Säugling in den ersten Lebensmonaten noch
nicht die volle Aktivität wie beim Erwachsenen erreicht hat.
Allerdings ist der zweite entgiftende Stoffwechselweg (die
Sulfatierung) bereits voll aktiv. Studien unter Einsatz
pharmakokinetischer Modellrechnungen haben ergeben, dass Bisphenol A
von Säuglingen etwas langsamer verstoffwechselt wird als beim
Erwachsenen. Aber auch unter Berücksichtigung dieser neuesten
Arbeiten kann festgestellt werden, dass im Falle der Nutzung von
Babyflaschen aus BPA-haltigem Kunststoff für Säuglinge kein
gesundheitliches Risiko besteht.
Behördliche
Reaktionen
Die
Beratungskommission hat in ihrer Übersichtsarbeit die
unterschiedlichen Reaktionen von Behörden in verschiedenen Ländern
zusammengefasst. Die Entscheidung einiger Länder und auch der EU,
Babyflaschen aus Polycarbonat zu verbieten, beruht auf einer
Anwendung des Vorsorgeprinzips. Wissenschaftlich begründet sind
diese Verbote nicht. Die Beratungskommission stellt fest, dass auch
ohne ein Verbot von Babyflaschen kein Anlass zur Besorgnis
hinsichtlich einer gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung
inklusive der Säuglinge durch Bisphenol A besteht.
Publikation
der Beratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie:
Hengstler
JG, Foth H, Gebel T, Kramer PJ, Lilienblum W, Schweinfurth H, Völkel
W, Wollin K-M, Gundert-Remy U. Critical evaluation of key evidence on
the human health hazards of exposure to bisphenol A. Crit Rev
Toxicol. 2011
Apr;41(4):263-91.
Ansprechpartner:
Prof.
Dr. Jan G. Hengstler, Vorsitzender der Beratungskommission der
Gesellschaft für Toxikologie e.V. (GT), Leibniz-Institut für
Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo), 0231-1084-349,
Die
Gesellschaft für Toxikologie (GT) ist die größte wissenschaftliche
Fachgesellschaft der Toxikologen aus Hochschulen, Behörden und
Industrie in Europa mit über 1000 Mitgliedern.