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Stellungnahme der Beratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie in der DGPT zur aktuellen Diskussion über eine mögliche gesundheitliche Gefährdungdurch Überschreitungen des Trinkwasser-Leitwertes für Uran
(22.09.2008)
Das ARD-Politmagazin „report MÜNCHEN“ und die nichtstaatliche Organisation Foodwatchhaben am 04.08.2008 Überschreitungen des Uran-Trinkwasserleitwertes desUmweltbundesamtes in etwa 150 von knapp 8.200 Trinkwasserproben aus Deutschland berichtet. Die veröffentlichten Daten beruhen auf Angaben aus den Sozialministerien von 15der 16 Bundesländer. Die Beratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie in derDeutschen Gesellschaft für experimentelle und klinische Pharmakologie und Toxikologie hatdaraufhin die Situation unter gesundheitlichen Gesichtspunkten bewertet.Das Umweltbundesamt der Bundesrepublik Deutschland (UBA) hat einen lebenslang gesundheitlich duldbaren Leitwert von 10 μg/l für den Urangehalt des Trinkwassersabgeleitet. Es hat weiterhin einen für befristete Überschreitungen des Leitwertes anwendbarenMaßnahmewert von 20 μg/l empfohlen, der für eine Expositionsdauer von bis zu 10 Jahren gilt. Sowohl der UBA-Leitwert als auch der Maßnahmenwert sind jedoch für dieTrinkwasserversorger rechtlich nicht bindend. Der Trinkwasser-Leitwert bezieht sich nichtauf die Strahlentoxizität des Urans, da diese nach Bewertung nationaler und internationaler Institutionen erst bei deutlich höheren Urankonzentrationen im Trinkwasser eine Rolle spielt.Der Leitwert des UBA wurde vielmehr aus der chemischen Toxizität des Urans in seinerEigenschaft als nierentoxisches Schwermetall begründet.Die wissenschaftlich-toxikologische Ableitung eines lebenslang gesundheitlich duldbaren Trinkwasserleitwertes beruht auf der Annahme, dass eine bestimmte Menge einer Substanzlebenslang täglich aufgenommen werden darf, ohne dass gesundheitliche Schäden zu erwartensind. Diese Annahme kann entweder auf Erfahrungen beim Menschen beruhen oder – wenn sie nicht vorliegen oder unzureichend sind – auf der Grundlage von tierexperimentellen Studien begründet werden. In tierexperimentellen Studien wird entweder die höchsteDosisschwelle bestimmt, bei der keine gesundheitlichen Schäden mehr beobachtet werdenoder aber die niedrigste Dosis, bei der noch schädliche Effekte auftreten. Um für den Menschen eine lebenslang tolerierbare Dosis abzuleiten, werden die Dosisschwellen austierexperimentellen Studien durch Sicherheits-/Extrapolationsfaktoren geteilt. Sie sollenmöglichen Empfindlichkeitsunterschieden zwischen Mensch und Versuchstier (z.B. durch unterschiedliche Resorptionsquoten im Darm), Empfindlichkeitsunterschieden innerhalb dermenschlichen Bevölkerung (z.B. zwischen Erwachsenen und Kindern) und. einer ggferforderlichen Extrapolation von der niedrigsten Effekt-Dosis auf eine Dosis ohne Wirkung sowie Unterschieden in der Expositionsdauer Rechnung zu tragen.Für Uran haben die WHO und andere internationale sowie nationale Behörden auf der Basisvon Studien an Ratten und Kaninchen aus 1998 die niedrigste tägliche Aufnahme, bei der noch Nierenschäden beobachtet werden, mit 50 - 60 μg pro kg Körpergewicht errechnet undunter Verwendung von Sicherheitsfaktoren die tolerierbare tägliche Aufnahme zu 0,1 bis 0,6μg pro kg Körpergewicht bestimmt. Daraus wurden unter der Annahme, dass der Erwachsene täglich 2 l Trinkwasser aufnimmt und dass das Trinkwasser die hauptsächliche Quelle derUranaufnahme darstellt, von internationalen und nationalen Behörden Trinkwasserleitwertezwischen 10 μg/l und 30 μg/l abgeleitet (s. Tabelle). Die Unterschiede der einzelnen Wertesind in der verwendeten toxikologischen Datenbasis und vor allem in der Höhe der Zuteilungdes über das Trinkwasser vermittelten Anteils der täglichen Uran-Aufnahme begründet.
Die deutsche Mineral- und Tafelwasserverordnung enthält für solche Mineralwässer, die mit ihrer Eignung für die Zubereitung von Säuglingsnahrung werben, einen verbindlichenGrenzwert für Uran von 2 μg/l. Dieser vom Bundesinstitut für Risikobewertung 2006abgeleitete Grenzwert von 2 μg/l ist kein nur streng toxikologisch begründeter Wert, sondern darüber hinaus auch ein Vorsorgewert. Als solcher signalisiert er nicht nur gesundheitlicheSicherheit, sondern darüber hinaus auch eine ganz besondere Mineral- und insbesondereUranarmut eines als „säuglingsgeeignet“ gekennzeichneten abgepackten Wassers.
Entsprechend der Ableitung des UBA-Trinkwasserleitwertes für Uran in Höhe von 10 μg/l mit einem Gesamtsicherheitsfaktor, der auch möglichen Empfindlichkeitsunterschiedenverschiedener Personengruppen (z.B. Erwachsenen und Kindern) Rechnung trägt, istTrinkwasser mit Urankonzentrationen unterhalb von 10 μg/l auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet. Deshalb ist die von Foodwatch geforderte Warnung derBevölkerung bei Überschreiten des „Säuglingswertes“ von 2 μg/l aus toxikologischer Sichtnicht geboten.
Um die Bedeutung von Überschreitungen des Trinkwasserleitwertes zu bewerten, hat die Beratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie die verfügbaren, vor allem neuerenepidemiologischen Daten über den Zusammenhang zwischen der Trinkwasser vermitteltenUranaufnahme und Beeinflussungen der Nierenfunktion herangezogen. Entsprechende Studien sind aus Kanada und Finnland dokumentiert.In einer kanadischen Studie aus dem Jahr 1998, deren Teilnehmer langfristig Trinkwasser mitUrankonzentrationen im Bereich von 2 bis 780 μg/l aufgenommen hatten und bei der etwa die Hälfte der Studienteilnehmer Trinkwasser mit Konzentrationen oberhalb von 100 μg/lerhalten hatte , wurden Auffälligkeiten in der Urinausscheidung beobachtet. Diese sind zwarnicht mit einer Nierenerkrankung gleichzusetzen, weisen aber doch auf eine – wenn auch nicht mit einem Krankheitswert behaftete - Veränderung der Nierenfunktion hin. ImEinzelnen waren die Parameter Glucose, alkalische Phosphatase und Beta-Microglobulin, dieIndikatoren einer Schädigung des Nierengewebes und der Nierenfunktion sind, schwach, aber statistisch signifikant mit der über das Trinkwasser aufgenommenen Uranmenge korreliert. ImVergleich zur Kontrollgruppe wurden statistisch signifikante Unterschiede nur für Glucoseund Lactatdehydrogenase, nicht aber für Creatinin und Gesamtprotein gefunden. Der Anteil des Trinkwassers an der gesamten Uranaufnahme variierte zwischen 31 und 98%.Eine Untersuchung an einer südfinnischen Studienpopulation beschreibt einen signifikantenZusammenhang für die Urankonzentrationen im Trinkwasser und die Calciumausscheidung, nicht jedoch für die Phosphat- oder Glucoseausscheidung. Die Effekte waren moderatausgeprägt und bewegten sich im normalen physiologischen Bereich selbst bei Personen mitsehr hoher und lang andauernder Exposition gegenüber Uran. Es wurde keine Beziehung zwischen der Uranexposition und den Parametern einer Nierentoxizität wie Creatinin-Clearance, Albumin im Urin und Beta-Microglobulin beobachtet. Das Trinkwasser wiesUrankonzentrationen von 0,001 bis 1920 μg/l auf; davon lagen wiederum die Gehalte von 36% der Proben im Bereich von 10 bis 100 μg/l und 31% oberhalb von 100 μg/l. Derdurchschnittliche Trinkwasserkonsum betrug 13 Jahre. In einer Folgestudie aus dem Jahr 2006 in einer nahezu identischen Studienpopulationwurden, bei sehr gut vergleichbaren hohen Urankonzentrationen im Trinkwasser und einer Expositionsdauer von bis zu 16 Jahren, von wenigen Ausnahmen abgesehen, für 10physiologische Parameter, die eine Nierenschädigung anzeigen können, keine Veränderungengefunden. Ein statistisch signifikanter Zusammenhang wurde allerdings für die kumulative Uranaufnahme und die Glukose-Ausscheidung im Urin sowie die Uran-Trinkwasserkonzentration und den Blutdruck beobachtet. Die Urangehalte im Trinkwasserlagen im Bereich von 0,03 bis 1500 mg/l. Die Konzentrationen in 31% der Proben waren höher als 100 mg/l und in weiteren 55% höher als 15 mg/l, zusätzlich ist eine erhöhteUranzufuhr bedingt über Gemüse aus Hausgärten anzunehmen.Die Beratungskommission ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass bei länger andauerndem Konsum von Trinkwasser mit Urankonzentrationen ab 25 bzw. 28 μg/l zwar keine Beweisefür eine Nierenerkrankung vorliegen. Die epidemiologischen Befunde markieren insgesamtjedoch noch bestehenden Forschungsbedarf und unterstreichen die Notwendigkeit der Einhaltung des Trinkwasserleitwertes für Uran in Höhe von 10 μg/l, insbesondere auchhinsichtlich der Eignung des Trinkwassers zur Zubereitung von Säuglingsnahrung.Die wiederholt bekannt gewordenen Überschreitungen des Leitwertes in Deutschland bei
längst noch nicht flächendeckenden Erhebungen zu den Urangehalten im Trinkwasser legen nach Auffassung der Beratungskommission dringend die Umwandlung des Leitwertes ineinen in der Trinkwasserverordnung verbindlich geregelten Grenzwert nahe. DieBeratungskommission der Gesellschaft für Toxikologie begrüßt deshalb ausdrücklich die Ankündigung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 06. August 2008, eine zügigeÄnderung der Trinkwasserverordnung vorzubereiten und einen Grenzwert in Höhe von 10μg/l für die Belastung mit Uran im Trinkwasser einzuführen.
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