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Stellungnahme der Sektion Toxikologie der
Deutschen Gesellschaft für experimentelle und klinische Pharmakologie und
Toxikologie (DGPT)
zur möglichen
Gesundheitsgefährdung durch erhöhte Konzentrationen an polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) im Trinkwasser
Nach
Berichten in den Medien können in mit Teer
ausgekleideten Trinkwasserleitungen polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAKs) in Konzentrationen vorliegen, die die
Grenzwerte für PAKs im Trinkwasser deutlich überschreiten. Es stellt
sich die Frage, ob diese Situation zu einer Gesundheitsgefährdung der
Bevölkerung durch den Gebrauch von Trinkwasser führt.
PAKs kommen
in der Umwelt als komplexe Gemische aus mehr als100 einzelnen
Verbindungen vor. PAKs entstehen hauptsächlich durch Verbrennung von
Energieträgern (Öl, Kohle), unvollständige Verbrennung von organischen
Materialien und ebenso auch beim Braten, Räuchern und Grillen von
Lebensmitteln. PAKs sind auch imTabakrauch vorhanden. Die freigesetzten
PAKs werden größtenteils an Teilchen (Partikel) gebunden in die Luft
verteilt und gelangen auf Böden und in Gewässer. Im Bereich von
Verkehrswegen,Industrie- und Altlaststandorten (Kokereien,
Metallhütten)sowie in landwirtschaftlich genutzten Böden wurden
relativ hohe Werte für die Leitsubstanz Benz[a]pyren gemessen.
Für
die Bewertung von PAKs relevant ist ihre krebserzeugende Wirkung, die
bereits seit mehr als 70 Jahren bekannt ist. Beruflicher Kontakt des
Menschen mit PAK-enthaltenden Gemischen kann z.B.zu Lungenkrebs führen.
Die Belastung des Menschen mit PAKs aus den verschiedenen Quellen kann
stark schwanken. Allgemein gilt, dass die Aufnahme von PAKs über die
Nahrung größer ist als die Aufnahme über die Luft. Besonders in
Räucherwaren und gebratenem Fleisch finden sich relativ hohe
PAK-Gehalte. In Innenräumen können verschiedene Quellen zur Belastungder
Luft mit PAKs beitragen. Beispielhaft sind Kochvorgänge (Braten,
Grillen) oder offene Heizquellen zu nennen. Beim Raucher stellt der
Zigarettenrauch eine der wichtigsten Quellen für PAKs dar (siehe
Tabelle).
Tabelle: Tägliche Aufnahme
von Benz[a]pyren (als Referenzverbindung für PAK-Gemische) mit der
Atemluft und der Nahrung sowie durch Tabakrauchen in Nanogramm (1 ng =
1 Billionstel Gramm). Die inhalative Aufnahme beruht auf einem
Atemvolumen von 20 m3 Luft pro Tag und einer Aufenthaltsdauer von 10 %
des Tages im Freien und 90 % im Innenraumbereich (vgl. Länderausschuss
für Immissionsschutz, 1992).
| Inhalative Aufnahme |
| Außenluft (2 m3/d): |
ländliche Gebiete
Ballungsgebiete
Emittentennahbereich
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1 - 2 ng
2 - 12 ng
6 - 100 ng
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| Innenluft (18 m3/d): |
ländliche Gebiete
Ballungsgebiete
Emittentennahbereich
Raucherhaushalt
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5 - 10 ng
10 - 50 ng
30 - 450 ng
110 ng
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| Rauchen (20 Zigaretten/d) |
400 ng
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| Orale Aufnahme |
Trinkwasser (2 l/d)
Nahrung
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4 ng
200 - 500 ng
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Die
toxikologische Bewertung von PAK-belastetem Trinkwasser muss die
Bedeutung einer einzelnen Quelle vor der Hintergrundbelastung einordnen
und folgende Fragen beantworten: Wird durch die zusätzliche Belastung
des Trinkwassers die Gesamtbelastung des Menschen mit PAKs signifikant
erhöht? Wird durch die zusätzliche Belastung unter Berücksichtigung der
Hintergrundbelastung insgesamt ein relevantes Gesundheitsrisiko erzeugt?
Im
Trinkwasser kommen PAKs ganz überwiegend an Teilchen(Partikel) gebunden
vor, da sie so gut wie nicht wasserlöslichsind. Wegen des normalerweise
sehr geringen Anteils der Aufnahme von PAKs über das Trinkwasser (< 1
% der täglichen Aufnahme) kann, bei Einhaltung des entsprechenden
Grenzwertes, eine zusätzliche Gesundheitsgefährdung durch
Trinkwasser nicht abgeleitet werden. Bei einer kurzfristigen Erhöhung der
PAK-Gehalte im Trinkwasser z. B. durch Ablösung von Teilchen in Folge
von Druckschwankungen im Leitungsnetz oder anderer
technischer Manipulationen ist, auch bei Überschreitung des
Grenzwertes, nicht mit gesundheitsrelevanten Folgen zu rechnen, da die
zulässigen Grenzwerte vorbeugende Festlegungen für die
langdauernde Belastung darstellen. Aus der Kenntnis der allgemeinen
Toxikologie von PAKs ist abzuleiten, dass die über längere
Zeit einwirkende Gesamtmenge toxikologisch bedeutsamer ist als
eine zeitlich begrenzte Aufnahme erhöhter Mengen. Aus einer Fülle von
Messdaten ist sehr gut belegt, dass es in Deutschland nicht zu
regelmäßigen oder länger dauernden überschreitungendes PAK-Wertes im
Trinkwasser kommt. In der bei weitem überwiegenden Zahl der Messungen
sind entweder keine PAKs nachweisbar oder die Werte liegen erheblich
unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung.
Eine
Quantifizierung der Gesundheitsrisiken durch einer
kurzzeitige Überschreitung des PAK-Grenzwertes im Trinkwasser im
Sinne einer Zahl zusätzlicher Krebserkrankungen, wie z.B. in
Presseberichtenerfolgt, ist aus den genannten Gründen als
unwissenschaftlich abzulehnen.
D. Schrenk, Kaiserslautern (Vorsitzender der Sektion Toxikologieder DGPT)
H. Foth, Halle (Stellvertretende Vorsitzende der Sektion Toxikologieder DGPT)
W. Dekant, Würzburg (Mitglied der Sektion Toxikologie derDGPT)
G. Degen, Dortmund (Mitglied der Sektion Toxikologie der DGPT)
T. Schulz, Göttingen (Mitglied der Sektion Toxikologie derDGPT)
Stellungnahme der Sektion Toxikologie der DGPT (September 2000)
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